Platzbelegung

                                                               27.05.2020

Aufgrund einiger Rückfragen und Unklarheiten bezüglich der Platz-belegung durch Eintragen in die Belegungspläne hier zur Klarstellung noch einmal einige Hinweise aus der „Spiel- und Gastspielordnung“ unseres Tennisclubs, die bezüglich der Platzbelegung gerade auch in dieser schwierigen Zeit Gültigkeit besitzen muss:

Vor dem Spielen auf einem Platz ist dieser immer durch
      ordnungsgemäßes Eintragen in den Belegungsplan zu belegen.
      Dies gilt auch dann, wenn alle Plätze der Anlage frei sind!

→  Es ist unbedingt darauf zu achten, dass in leserlicher Schrift
      eingetragen wird!

→  Jedes Mitglied hat das Recht, einmal pro Woche für 1 Stunde
      eine Wochenvorreservierung (WV) vorzunehmen. Dazu müssen
      die Namen beider Mitglieder eingetragen und die Belegung muss
      mit „WV“ gekennzeichnet werden. In dieser Stunde dürfen dann
      auch nur die Eingetragenen – keine Ersatzpersonen – auf diesem
      Platz spielen.
      Die WV gilt bei einem Einzelspiel für beide Spielpartner!
      Eine WV für Gastspielstunden ist nicht möglich!

→  Bei allen anderen Platzreservierungen muss nach Eintrag in den
      Belegungsplan mindestens ein/e Spieler/in auf der Anlage
      anwesend sein!
      Demnach ist es also nicht möglich, einen Eintrag vorzunehmen, die
      Anlage zu verlassen und zum eingetragenen Zeitpunkt wieder zu
      erscheinen. Eine solche Vorgehensweise ist nur bei einer WV
      statthaft.

Natürlich sind bei allen Aktivitäten auf unserer Anlage die aktuell geltenden Corona-Vorschriften zu beachten!

Wir hoffen, mit Vorstehendem mehr Klarheit geschaffen zu haben. Bei Rückfragen bitten wir darum ein Vorstandsmitglied zu kontaktieren.

Der Vorstand

Regelung für Gastspiele

Da die Plätze unserer Anlage zu verschiedenen Zeiten nur zum Teil oder gar nicht belegt sind, wird Punkt 4 der ausgehängten Maßnahmen und Verhaltensregeln aufgehoben. Somit sind Gastspiele wieder erlaubt, allerdings nur unter den nachfolgenden Regelungen, damit Mitglieder, die gegeneinander spielen wollen, keine Einschränkungen durch Gastspieler hinnehmen müssen.

1.     Ein Voreintrag von Gastspielen ist nicht möglich!

2.     Wenn sich zum Zeitpunkt des Spielbeginns keine Mitglieder auf der Anlage befinden, die auf dem entsprechenden Platz spielen möchten, kann auf diesem Platz ein Gastspiel stattfinden. Erst jetzt kann und muss eingetragen werden.

3.     Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich um ein Gastspiel handelt. Das heißt, es muss (wie vor Corona auch) der Name des Mitglieds sowie „Gast“ eingetragen werden.

4.     Nach Eintrag ist der Platz für eine Stunde durch das Gastspiel belegt, auch wenn im Nachhinein noch Mitglieder zum Spielen erscheinen.

5.     Die Gastspielgebühr von 7,00 Euro wird vom Konto des Mitgliedes abgebucht.

Der Vorstand

Corona News

Liebe Mitglieder des TC Güls!

Seit dem 26.04.2020 kann auf unserer Anlage, unter Berücksichtigung der Corona bedingten Einschränkungen und Regeln, wieder gespielt werden.

Der Vorstand bittet dringend um die Einhaltung der, hier auf der Webpage wie auch an den entsprechenden Stellen auf der Anlage, dargelegten Regeln und Bestimmungen. Es ist zwingend erforderlich, zur Vermeidung etwaiger Strafzahlungen wie auch einer möglichen erneuten Schließung der Anlage, durch Behörden-Anordnung, diese Regel einzuhalten. Wir hoffen auf Euer Verständnis sowie auf die baldige Lockerung dieser Bestimmungen, damit wir alsbald unserem geliebten Sport in vollem Umfang wieder nachgehen können.