Liebe Clubmitglieder,

eine Saison, wie wir uns alle sie sicherlich nicht gewünscht haben, geht zu Ende. Die Corona-Pandemie prägte den gesamten Spielbetrieb: eingeschränkte Nutzung unserer Anlage, eingeschränktes Spielen auf der Anlage, vorgegebene Verhaltensregeln, eine „Notmedenrunde“, keine, bis auf die Clubmeisterschaft, vereinsinternen Turniere! Bleibt nur zu hoffen, dass die nächste Saison mehr oder weniger normal ablaufen kann!!!

Heute möchten wir euch noch einige Informationen zur endenden und zur kommenden Saison geben.


Weihnachtsfeier: Aufgrund der zurzeit geltenden Beschränkungen muss natürlich auch unsere Weihnachtsfeier leider ausfallen.
Arbeitsstunden: Wir haben beschlossen, dass für dieses Jahr keine Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden, da die Möglichkeiten, diese abzuleisten, viel zu gering waren. Mitglieder, die in diesem Jahr Arbeitsstunden geleistet haben, bekommen diese für das kommende Jahr angerechnet.
Platzabbau: Der für den 21.11.2020 vorgesehene Platzabbau findet statt! Allerdings möchten wir in Anbetracht der zurzeit fehlenden Spiel- möglichkeiten (u.a. geschlossene Hallen) 2 Plätze offen lassen, um allen bei noch gutem Wetter ein Spielen zu ermöglichen. Sollte sich Frost ankündigen, müssen die Plätze natürlich abgebaut werden. In diesem Fall hoffen wir bei telefonischer Anfrage auf tatkräftige Unterstützung! Beim Spielen auf einem der beiden Plätze sind natürlich die aushängen- den Regularien zu beachten (u.a. maximal 2 Haushalte auf einem Platz)! Bitte tragt euch auch wie bisher in den Platzbelegungsplan ein. Dieser gilt als Indiz für die Nutzung. Bei zu geringer Nutzung lohnt sich ein Offenlassen der Plätze sicherlich nicht!

Medenrunde 2021: Wie Rainer Rabbel den Mannschaftsführern bereits mitgeteilt hat, müssen wir wie all die Jahre zuvor bis zum 10.12.2020 die Mannschaften für die nächste Medenrunde gemeldet haben. Zurzeit bleibt uns nur, davon auszugehen, dass diese Meden- runde normal stattfinden kann. Deshalb noch einmal die Erinnerung: Klärt bitte mit den Mitgliedern eurer Mannschaft ab, ob in der kommenden Saison genügend Spieler/innen ein hinreichendes Interesse haben, eine Mannschaft zu melden! Teilt das Ergebnis bitte Rainer Rabbel oder mir, Manfred König, bis Ende November mit!

Abschließend wünschen wir allen Mitgliedern trotz aller Beschränkungen ein schönes Weihnachtsfest, das man hoffentlich im Kreise der Familie verbringen kann, einen guten Start ins neue Jahr, vor allem aber Gesundheit!!!

Euer Vorstand

Ein kleines Dankeschön

„Hallo zusammen,

heute habe ich mit Friedel Weiler auf der Anlage Einzel gespielt. Alle vier Plätze waren ständig belegt, alle Spieler haben Einzel gespielt und wenn andere Spieler kamen, wurden sofort die Plätze freigegeben. Nach all den negativen Erlebnissen in diesen Jahr, möchte ich einfach mal mitteilen, dass es im Verein eine Mehrzahl von kollegialen Sportlern und Sportlerinnen gibt und das ist auch gut so. Wir treiben gerne Sport im Freien und sind dankbar dafür, dass der Vorstand die Anlage bis 21.11.20 auflässt. Andere Vereine um uns herum haben die Anlagen seit Anfang November geschlossen und Winterfest gemacht.

Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende und viel Gesundheit.

Mit sportlichen Grüßen

Reinhard

Das ist neu

Neue Vorgaben und Verhaltensregeln zur aktuellen Corona-Situation ab 02.11.2020!

Folgende Auszüge geben Auskunft über die neuen Vorgaben und Verhaltensregeln auf unserer Anlage:

Auszug aus : Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020

Teil 5

Sport und Freizeit

§ 10 Sport

(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Auszug aus:

Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Koblenz zur Anordnung von weiteren Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von Infektionen mit SARSCoV-2

10. Auf sämtlichen Sportanlagen herrscht ein generelles Alkoholverbot . Die Sportanlagen sind spätestens 30 Minuten nach Trainings- und Wettkampfabschluss zu verlassen . Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen ist untersagt .

Hiernach bleibt also festzuhalten:

→ Es darf nur Einzel gespielt werden, kein Doppel (wenn die Teilnehmer mehr als zwei Hausständen angehören)!

→ Die Umkleide- bzw. Duschräume dürfen nicht genutzt werden!

→ Es darf kein Alkohol auf der Anlage konsumiert werden!

→ Die Anlage muss spätestens 30 Minuten nach der sportlichen Betätigung verlassen werden!​

Koblenz-Güls, 01.11.2020

Der Vorstand TC Güls

Was auch weiterhin gilt

Bisherige Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Corona-Situation bestehen weiterhin!

Folgende bisherigen, vom Vorstand in seiner Sitzung am 28.07.2020 beschlossenen Maßnahmen besitzen auch entsprechend der aktuellen Vorgaben weiterhin Gültigkeit:

1. Nach wie vor muss der Mindestabstand zu anderen Clubmitgliedern und Spielern von mindestens 1,5 m durchgängig auf der Anlage eingehalten werden.

2. Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden! Der Clubraum darf ebenfalls nur einzeln und nur zur Entnahme von Getränken nach Eintrag in die Getränkeliste betreten werden. Bei besonderen Gelegenheiten ist ein Aufenthalt mit mehreren Personen im Clubraum nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand zwecks Absprache von Verhaltensregeln möglich.

Bei Nutzung dieser Räumlichkeit ist selbstverständlich ein Mund-Nasen- Schutz zu tragen ! Zudem müssen die bereitgestellten Desinfektionsmittel benutzt werden!

Die Küche darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand genutzt werden.

3. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen. Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 01.11.2020

Der Vorstand TC Güls