Das ist neu

Neue Vorgaben und Verhaltensregeln zur aktuellen Corona-Situation ab 02.11.2020!

Folgende Auszüge geben Auskunft über die neuen Vorgaben und Verhaltensregeln auf unserer Anlage:

Auszug aus : Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020

Teil 5

Sport und Freizeit

§ 10 Sport

(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Auszug aus:

Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Koblenz zur Anordnung von weiteren Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von Infektionen mit SARSCoV-2

10. Auf sämtlichen Sportanlagen herrscht ein generelles Alkoholverbot . Die Sportanlagen sind spätestens 30 Minuten nach Trainings- und Wettkampfabschluss zu verlassen . Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen ist untersagt .

Hiernach bleibt also festzuhalten:

→ Es darf nur Einzel gespielt werden, kein Doppel (wenn die Teilnehmer mehr als zwei Hausständen angehören)!

→ Die Umkleide- bzw. Duschräume dürfen nicht genutzt werden!

→ Es darf kein Alkohol auf der Anlage konsumiert werden!

→ Die Anlage muss spätestens 30 Minuten nach der sportlichen Betätigung verlassen werden!​

Koblenz-Güls, 01.11.2020

Der Vorstand TC Güls

Was auch weiterhin gilt

Bisherige Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Corona-Situation bestehen weiterhin!

Folgende bisherigen, vom Vorstand in seiner Sitzung am 28.07.2020 beschlossenen Maßnahmen besitzen auch entsprechend der aktuellen Vorgaben weiterhin Gültigkeit:

1. Nach wie vor muss der Mindestabstand zu anderen Clubmitgliedern und Spielern von mindestens 1,5 m durchgängig auf der Anlage eingehalten werden.

2. Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden! Der Clubraum darf ebenfalls nur einzeln und nur zur Entnahme von Getränken nach Eintrag in die Getränkeliste betreten werden. Bei besonderen Gelegenheiten ist ein Aufenthalt mit mehreren Personen im Clubraum nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand zwecks Absprache von Verhaltensregeln möglich.

Bei Nutzung dieser Räumlichkeit ist selbstverständlich ein Mund-Nasen- Schutz zu tragen ! Zudem müssen die bereitgestellten Desinfektionsmittel benutzt werden!

Die Küche darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand genutzt werden.

3. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen. Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 01.11.2020

Der Vorstand TC Güls

Die KO Runde steht

Liebe Mitglieder, die Begegnungen der KO Runde der Clubmeisterschaften 2020 stehen fest.
Es spielen gegeneinander:

Andreas Fromm vs Jochen Golubic
Thomas Viering vs Patrick Schäfer
Reinhard Emmrich vs Sascha Bulgar
Daniel Berthold vs Tim Wecker
Thomas Pütz vs Nicolas Hartmann
Alexander Schäfer vs Patrik Mader

Die Spieler aus der Gruppe A spielen heute noch ihre Positionen aus.

Allen Teilnehmern wünsche wir viel Erfolg.

Ein voller Erfolg

Das Sommer Camp der Tennis-Schule Jaja, beim TC Güls, war ein voller Erfolg. Teilnehmer wie auch die Trainer der Tennis-Schule waren vom Zuspruch und der Begeisterung der Teilnehmer sehr angetan.

Spielerisch sportlich wurde den jungen Teilnehmern und Teilnehmerinnen, trotz der hohen Temperaturen, der Spaß am Tennissport verantwortungsvoll näher gebracht. Auch die Versorgung der Kinder mit Essen, Getränken aber auch einem ansprechenden Rahmenprogramm, neben dem Tennisspiel, waren hervorragend.

Der TC Güls bedankt sich bei den Organisatoren und den Teilnehmer für die perfekte und disziplinierte Durchführung des Sommer-Camps, wodurch diese Veranstaltung erst zu einem solchen Erfolg werden konnte.

Eine Fotostrecke sowie auch ein Video des Sommer-Camps folgt in den nächsten Tagen.

Sommer Camp

Das Sommer Camp der Tennis Schule Jaja, beim TC Güls, ist voll im Gange.

Mit viel Spaß und jeder Menge Begeisterung sind die Kid’s und die Trainer der Tennis Schule Jaja bei der Sache.

Hier ist für jeden, ob nun Klein oder Groß, etwas dabei.

Es grüßen die Tennis-Jugend und -Meister von Morgen.

Weitere Informationen folgen in Kürze.

Maßnahmen und Verhaltensregeln für die aktuelle Corona-Situation (28.07.2020)

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 28.07.2020 folgende Lockerungen entsprechend der aktuellen Vorgaben beschlossen, die ab sofort in Kraft treten:

1. Nach wie vor muss der Mindestabstand zu anderen Clubmitgliedern und Spielern von mindestens 1,5 m durchgängig auf der Anlage eingehalten werden.

2. Die Toiletten und Duschen im Clubhaus dürfen einzeln betreten und benutzt werden.

Der Clubraum darf ebenfalls nur einzeln und nur zur Entnahme von Getränken nach Eintrag in die Getränkeliste betreten werden. Bei besonderen Gelegenheiten ist ein Aufenthalt mit mehreren Personen im Clubraum nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand zwecks Absprache von Verhaltensregeln möglich. Bei Nutzung dieser Räumlichkeiten bitten wir die bereitgestellten Desinfektionsmittel zu nutzen! Die Küche darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand genutzt werden.

3. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen.

Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 28.07.2020
Der Vorstand TC Güls